Ein Jahr nach Krebsansiedelung – Fischbesatz in zweitem Teich

Ein Jahr nach Krebsansiedelung – Fischbesatz in zweitem Teich

Rund ein Jahr nach dem Projektstart zur Wiederansiedelung heimischer Flusskrebse zeigt sich, dass diese gut in ihrem neuen Habitat angekommen sind. Diesmal siedeln wir im zweiten Teich Saiblinge und Forellen an.

Die im vergangenen Sommer ausgebaggerten Teiche präsentieren sich heute als strukturreiche, lebendige Gewässer. Das Wasser ist klar, die Sedimente haben sich wie erwartet abgesetzt – ideale Bedingungen für die Rückkehr unserer heimischen Flusskrebse. Die Steinhöhlen und Tonröhren, die im Zuge der Arbeiten eingebracht wurden, sind inzwischen gut eingewachsen und bieten den Krebsen sichere Rückzugsräume.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Erste Krebse gesichtet

In den Abendstunden konnten wir bereits die ersten Krebse beobachten. Auf dem einen Foto sieht man gut die Scheren eines Krebses, der sich in einem Hohlraum des Tonziegels befindet.

Fischansiedlung in dem zweiten Teich

Unter der Leitung des Fischexperten Andreas Rittler von Gut Schloss Lichtengraben, aus dessen eigener Aufzucht wir junge Saiblinge und Forellen für unseren Teich beziehen konnten, werden diese gemeinsam mit unseren Projektpartnern Mario Eichhorn sowie Jürgen und Karin Marzi nach einer kurzen Eingewöhnungszeit in unseren zweiten, letztes Jahr ausgebaggerten Teich entlassen. Dort dürfen sie sich nun entwickeln und gemeinsam heranwachsen.

 

Rundherum blüht es

Auch das Umfeld der Teiche hat sich sichtbar verändert: Aus den im letzten Jahr eingesäten Wildblumen ist eine bunte Vielfalt entstanden. Schmetterlinge, Libellen und andere Insekten sind zurückgekehrt – ein Zeichen dafür, dass nicht nur die Krebse, sondern das gesamte Ökosystem profitiert.

 

Ein gemeinsamer Erfolg

Das Projekt war nur möglich dank der engagierten Zusammenarbeit aller Beteiligten: von der fachkundigen Baggerführung über die manuelle Vorarbeit des Vorbeckens bis hin zur liebevollen Gestaltung der Teichränder. Ein besonderer Dank gilt unseren Partner:innen, die dieses Projekt tatkräftig unterstützt und mitgetragen haben.

 

Das Projekt wird unterstützt von:




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Neue EU-Regeln für ESG-Ratings ab Juli 2026

Neue EU-Regeln für ESG-Ratings ab Juli 2026

Ab dem Anfang Juli 2026 gilt in der EU erstmals ein einheitlicher Rechtsrahmen für Anbieter von ESG-Ratings. Ziel der neuen Verordnung ist es, die Qualität, Transparenz und Vergleichbarkeit von ESG-Bewertungen deutlich zu verbessern. Für Unternehmen, Investoren und Ratingagenturen markiert diese Regulierung einen Wendepunkt – und einen klaren Schritt in Richtung vertrauenswürdiger Nachhaltigkeitsinformationen.

Warum ESG-Ratings reguliert werden

ESG-Ratings – also Bewertungen zur Umwelt-, Sozial- und Governance-Performance von Unternehmen – sind in den letzten Jahren zu einem entscheidenden Faktor für nachhaltige Investitionsentscheidungen geworden. Doch bislang fehlte es an einheitlichen Standards: Methodiken waren oft intransparent, ESG-Scores kaum vergleichbar und potenzielle Interessenkonflikte nicht klar geregelt. Das führte zu wachsender Kritik – und zur Gefahr von Greenwashing.

Mit der neuen Verordnung (EU) 2024/3005 begegnet die EU diesem Problem mit einem klaren Regelwerk.

 

Die wichtigsten Neuerungen auf einen Blick

1. Transparente Methoden, nachvollziehbare Scores

Ratinganbieter müssen künftig offenlegen, wie ihre ESG-Scores berechnet werden: inklusive verwendeter Datenquellen, Gewichtungen und Bewertungsmodelle. Besonders wichtig: ESG-Ratings müssen nach den drei Dimensionen Umwelt, Soziales und Unternehmensführung getrennt ausgewiesen werden – inklusive ihrer jeweiligen Gewichtung im Gesamtscore.

 

2. Strenge Qualitäts- und Integritätsstandards

Anbieter benötigen ab Juli 2026 eine offizielle Zulassung durch die Europäische Wertpapieraufsicht ESMA. Diese prüft, ob interne Strukturen, Prozesse und Unabhängigkeit den Anforderungen entsprechen. Ziel: Interessenkonflikte vermeiden – z. B. durch klare Trennung von Rating- und Beratungstätigkeit.

 

3. Einheitliche Regeln für alle – auch international

Nicht nur in der EU ansässige Anbieter sind betroffen: Auch ESG-Ratingagenturen aus Drittstaaten müssen bestimmte Anforderungen erfüllen oder mit EU-zugelassenen Anbietern zusammenarbeiten, um in der EU tätig sein zu dürfen.

 

4. Mehr Vertrauen, weniger Greenwashing

Die neue Verordnung stärkt die Rolle der ESMA als Aufsichtsbehörde. Sie kann nicht nur Lizenzen entziehen, sondern auch Sanktionen verhängen, wenn Anbieter gegen die Vorschriften verstoßen. Damit will die EU das Vertrauen in ESG-Ratings erhöhen – und gleichzeitig dem Greenwashing aktiv entgegenwirken.

 

Zeitplan: Was wann passiert

Datum
Was passiert?

2. Januar 2025
Verordnung tritt in Kraft

Bis Oktober 2025
ESMA entwickelt technische Standards (RTS)

2. Juli 2026
Neue Vorschriften gelten verbindlich

Bis Nov 2026
Übergangsfrist für bereits tätige Anbieter

 

Mehr Klarheit für alle Beteiligten

Die ESG-Rating-Verordnung ist ein wichtiger Schritt, um die Nachhaltigkeitsberichterstattung in der EU zu professionalisieren. Für Unternehmen bedeutet das: Sie müssen sich künftig auf fundierte, transparente ESG-Bewertungen einstellen. Für Investoren: bessere Vergleichbarkeit und mehr Sicherheit bei nachhaltigen Finanzentscheidungen. Und für Ratinganbieter: ein klarer Rahmen, der Qualität und Unabhängigkeit fordert – aber auch fördert.

Ein Schritt in Richtung echter Nachhaltigkeit – mit klaren Regeln statt bloßen Versprechen.

Rehragout – Wildgenuss aus dem KlimafitWald

Rehragout – Wildgenuss aus dem KlimafitWald

Auch wenn Rehragout oft als klassisches Herbstgericht gilt, zeigt es im Frühsommer eine ganz eigene, feine Seite – besonders dann, wenn das Rehfleisch direkt vom Jäger aus dem eigenen KlimafitWald kommt. Die Verbindung aus zartem Wild, saisonalem Gemüse und sorgfältig abgestimmten Gewürzen ergibt ein Gericht, das sowohl tiefgründig als auch leicht wirken kann. Dieses Rehragout setzt auf Nachhaltigkeit und Regionalität: Das Fleisch stammt aus freier Wildbahn, nicht aus Massentierhaltung, und bringt die Aromen des Waldes direkt auf den Teller. Es ist ein langsames Gericht, das Zeit braucht – und dafür mit intensivem Geschmack belohnt. Ideal, um ein besonderes Stück Natur zu feiern. Für mich ist es ein „Projekt“ über zwei Tage – da ich das Rehragout immer wieder kurz köcheln lasse.

 

Die Zutaten:

2,5 kg Rehschulter
1 kg Zwiebel
Circa 0,5 l Rotwein
Balsamico
1 Esslöffel Tomatenmark
1/2 Sellerie
5 Karotten
ca. 10 Wacholderbeeren,
etwas Zimt
3 Lorbeerblätter
Schale von einer halben Orange
zwei Esslöffel Orangensaft
5 Pimentkörner
10 Koriander Körner
3 Esslöffel Preiselbeeren
Maroni nach belieben
2 l Rindsuppe
Salz
Pfeffer

 

Die Zubereitung:

Das Fleisch salzen und pfeffern in Öl scharf anbraten und wieder herausnehmen. Zwiebel, Sellerie und Karotten würfeln und anrösten und das Tomatenmark dazugeben und rösten. Zuerst mit Balsamico ablöschen kurz danach den Rotwein zum ablöschen verwenden und das Ganze reduzieren. Danach das Fleisch einlegen und mit ca. 2lt Rindsuppe aufgießen. Das Ragout dann circa zwei Stunden bei niedriger Hitze köcheln lassen, dann die Gewürze laut Liste dazu geben und noch ca 30-40 min auf niedriger Flamme garen. Danach das Fleisch herausnehmen und die Sauce mit dem Stabmixer pürieren. Danach das Fleisch wieder einlegen und köcheln lassen. Ich lasse es mehrmals aufkochen, ich koche immer am Vortag alles fertig und am nächsten Tag lasse ich es noch einmal circa 15-20 Minuten vor dem servieren ganz leicht köcheln – da gebe ich dann die Maroni dazu. Ganz zum Schluss gebe ich immer noch einen Spritzer Zitrone.

Guten Appetit!